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1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
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1.1 Die Bestimmungen der Abschnitte 1. bis 10. gelten für sämtliche Beratungsangebote des Unternehmens „Wolfgang Mesner Professional Leadership & Stakeholder Communication“ und für sämtliche Verträge des Unternehmens Wolfgang Mesner mit dessen Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von dem Unternehmen Wolfgang Mesner angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.
1.2 Soweit Beratungsverträge oder -angebote des Unternehmens Wolfgang Mesner Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
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2. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden:
Um dem Unternehmen Wolfgang Mesner eine professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde dem Unternehmen Wolfgang Mesner alle notwendigen geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Informationen zeitnah und umfassend zur Verfügung stellen. Der Kunde wird insbesondere persönlich und soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter in der Beratung wie folgt mitarbeiten:
2.1 Sämtliche Fragen des Unternehmens Wolfgang Mesner und dessen Berater werden möglichst kurzfristig, zutreffend und vollständig in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen beantwortet. Das Unternehmen Wolfgang Mesner und dessen Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das jeweilige Projekt sind.
2.2 Das Unternehmen Wolfgang Mesner wird unaufgefordert und möglichst frühzeitig über solche Umstände informieren, die von Bedeutung für die jeweilige Auftragsbearbeitung sind. Dies immer soweit dies bekannt wird.
2.3 Von dem Unternehmen Wolfgang Mesner gelieferte schriftlich verfasste Zwischenergebnisse werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffend sind; etwa erforderliche Korrekturen und gegebenenfalls Änderungswünsche werden durch das Unternehmen Wolfgang Mesner zeitnah in Schriftform übermittelt.
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3. Datensicherung des Kunden:
Wenn die von dem Unternehmen Wolfgang Mesner übernommenen Aufgaben, Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten des Unternehmens Wolfgang Mesner sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können.
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4. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung:
4.1 Das Unternehmen Wolfgang Mesner räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag auch vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung des Unternehmens Wolfgang Mesner richtet sich in den Fällen einer vorzeitigen Vertragskündigung nach den Abschnitten 4.2, 4.3 und 4.4.
4.2 Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen des Unternehmens Wolfgang Mesner zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen1. Mehr als die für das gekündigte Projekt vereinbarte Honorar, Fest- oder Pauschalpreis darf das Unternehmen Wolfgang Mesner nach dieser Bestimmung jedoch nicht abrechnen2. Wenn für einzelne Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind, gilt Satz 2 für die Abrechnung der jeweiligen Leistungsstufe entsprechend3.
4.3 Eine Vergütung des Unternehmens Wolfgang Mesner für die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt insoweit, als hierdurch Aufwendungen erspart werden.
4.4 Die Bestimmungen der Abschnitte 4.2 und 4.3 sind entsprechend anzuwenden, wenn das Unternehmen Wolfgang Mesner seinerseits den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet hat.
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5. Rechnungsstellung, Zahlungsvorgänge:
5.1 Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist das Unternehmen Wolfgang Mesner berechtigt, Honorare und Auslagen je nach Anfall monatlich, jeweils zu Beginn eines Folgemonats, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für die Berechnung des Honorars gelten Abschnitt 4.2 Sätze 2 und 3 sinngemäß.
5.2 Vertragsgemäß gestellte Rechnungen des Unternehmens Wolfgang Mesner sind jeweils sofort zur Zahlung fällig.
5.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist das Unternehmen Wolfgang Mesner berechtigt, sämtliche Arbeiten an dem Auftrag mit sofortiger Wirkung einzustellen.
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6. Leistungshindernisse, Leistungsverzug, Unmöglichkeit:
6.1 Das Unternehmen Wolfgang Mesner kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn für diese zeitlich definierte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart wurden und das Unternehmen Wolfgang Mesner die Verzögerung selbst zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat das Unternehmen Wolfgang Mesner beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters des Unternehmens Wolfgang Mesner, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss so nicht vorhersehbar waren. Dasselbe gilt, wenn dem Unternehmen Wolfgang Mesner die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich oder unzumutbar erschwert wurde. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen das Unternehmen Wolfgang Mesner mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von dem Unternehmen Wolfgang Mesner selbst verursacht wurden.
6.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist das Unternehmen Wolfgang Mesner berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtung um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von Abschnitt 6.1 die Leistung des Unternehmens Wolfgang Mesner dauerhaft unmöglich, so wird das Unternehmen Wolfgang Mesner von seinen Vertragsverpflichtungen uneingeschränkt freigestellt.
6.3 Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von dem Unternehmen Wolfgang Mesner zu vertreten sind, gelten ergänzend Abschnitte 7.2 bis 7.4.
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7. Gewährleistung, Haftung:
7.1 Wenn feststellbar etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines vom Unternehmen Wolfgang Mesner erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2.0 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Unternehmens Wolfgang Mesner im Grundsatz ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Das Unternehmen Wolfgang Mesner übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3.0 beruhen.
7.2 Für Schäden des Kunden haftet das Unternehmen Wolfgang Mesner bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich sind. Im Übrigen haftet das Unternehmen Wolfgang Mesner für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie vom Unternehmen Wolfgang Mesner vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7.3 Die Haftung des Unternehmens Wolfgang Mesner beschränkt sich zudem grundsätzlich nur auf solche Schäden, mit denen das Unternehmen Wolfgang Mesner vernünftigerweise rechnen muss. Die Haftung ist dabei der Höhe nach grundsätzlich begrenzt auf maximal 2.500 €, jedoch maximal auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Auftragssumme je Schadensfall, je nachdem welcher Wert geringer ist. Für Schäden haftet das Unternehmen Wolfgang Mesner dabei ausschließlich bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung.
7.4 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen Wolfgang Mesner verjähren spätestens nach Ablauf von 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
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8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden:
8.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen des Unternehmens Wolfgang Mesner gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber dem Unternehmen Wolfgang Mesner grundsätzlich keine Wirkung, selbst wenn das Unternehmen Wolfgang Mesner deren Einbezug nicht ausdrücklich widersprochen hat.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Wolfgang Mesner unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies den Vertrag im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel gilt eine Regelung als vereinbart, die bei objektiver Betrachtung dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. In entsprechender Weise werden etwaige Vertragslücken geschlossen.
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9. Wahrung der Vertraulichkeit durch das Unternehmen Wolfgang Mesner:
9.1 Das Unternehmen Wolfgang Mesner und gegebenenfalls beauftragte Partner, werden im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene Informationen über Klienten grundsätzlich und strikt vertraulich behandeln, soweit diese Informationen nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge bei Klienten, die das Unternehmen Wolfgang Mesner anlässlich der Zusammenarbeit erhalten hat. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages uneingeschränkt fort. Das Unternehmen Wolfgang Mesner darf Unternehmensdaten seiner Klienten in anonymisierter Form für Ihre Statistiken verwenden.
9.2 Erfüllungsort für die Leistungen des Unternehmens Wolfgang Mesner ist dessen Sitz mit der Geschäftsstelle in Tübingen, welche den Beratungsvertrag geschlossen hat und um dessen Erfüllung es geht. Erfüllungsort für Zahlungen an das Unternehmen Wolfgang Mesner ist ebenfalls dessen Sitz in Tübingen.
9.3 Gerichtsstand für alle Klagen gegen das Unternehmen Wolfgang Mesner ist Tübingen1. Für Klagen des Unternehmens Wolfgang Mesner gegen den Kunden ist ebenfalls Tübingen Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat2.
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10. Datenschutzerklärung:
Das Unternehmen Wolfgang Mesner erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten von natürlichen wie juristischen Personen ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der EU-DSGVO. Die Datenschutzrichtlinie ist veröffentlicht und einsehbar unter www.i-m-b.de/Datenschutz.
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11. Ergänzende Bestimmungen für Werkverträge Anwendungsbereich der Abschnitte 12. bis 13.:
Die Regelungen in Abschnitten 12. bis 13. gelten neben den Abschnitten 1. bis 10. für Beratungsangebote und -verträge des Unternehmens Wolfgang Mesner über die Erstellung von Vorträgen, Analysen, Evaluationen, Berichten, Umfragen, wissenschaftliche Arbeiten sowie ähnlichen Werken, wenn und soweit die Vergütung des Unternehmens Wolfgang Mesner gemäß Vertrag in erster Linie von der Erstellung des Werkes abhängig ist (Werkverträge). Die Bestimmungen der Abschnitte 12. bis 13. gelten neben den Abschnitten 1. bis 10. ferner für entsprechende Teilleistung des Unternehmens Wolfgang Mesner, wenn diese in dem Beratungsangebot oder -vertrag von weiteren Leistungen des Unternehmens Wolfgang Mesner abgrenzbar sind. Dies beispielsweise, wenn ein stufenweises oder nach Phasen gegliedertem Vorgehen sinnvoll ist.
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12. Abnahme von Werkleistungen:
12.1 Das Unternehmen Wolfgang Mesner legt dem Kunden das vertragsgemäß hergestellte Werk vor. Nimmt der Kunde das Werk bei Vorlage oder sonstiger Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab und holt der Kunde diese Beanstandung auch nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage bzw. Bereitstellung nach, so gilt das Werk als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme.
12.2 Ist nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Mitteilung des Unternehmens Wolfgang Mesner an den Kunden über den Abschluss und damit Vollendung des Werkes.
12.3 Die vorstehenden Regeln über die Abnahme gelten entsprechend für etwaige voneinander abgrenzbare Teilleistungen des Unternehmens Wolfgang Mesner innerhalb der einzelnen im Beratungsvertrag etwa vereinbarten Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahme- oder Präsentationstermine vereinbart werden.
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13. Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung:
13.1 Etwaige Mängel des Werkes und das Fehlen von etwa zugesicherten Eigenschaften des Werkes sind dem Unternehmen Wolfgang Mesner unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
13.2 Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Wird nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Minderung oder Wandelung derjenigen Vertragsteile verlangen, die von dem festgestellten Mangel betroffen sind.
13.3 Die Verjährungsfrist für Werkleistungen aus der Begriffsbestimmung in Abschnitt 11., richtet sich nach § 638 BGB und beginnt abweichend von Abschnitt 7.4, mit der Abnahme des Werks (vgl. Abschnitt 12.).
13.4 Im Übrigen bleiben die Regelungen in Abschnitt 7.0 unberührt.
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Alle bisherigen AGB´s verlieren mit der Veröffentlichung der hier vorliegenden AGB-Version, vom 01.06.2023, ihre Gültigkeit.